Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 –
Zustandekommen des Vertrages Der
Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert
der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des
Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. Ab der Bestätigung ist der Teilnehmer zur Überweisung des Beitrages verpflichtet. Ist der Preis der Veranstaltung an eine Staffelung gebunden, ist der am Überweisungstag gültige Preis zu entrichten. § 2 – Regelwerk 1. Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der
Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine
Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem
Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen. 2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer
das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an.
Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages
verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom
Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt
werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung
seines Spielbeitrags zu. § 3 – Sicherheit 1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender
Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen
in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu
erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial
hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte
erteilen. 2. Der Veranstalter behält sich vor, die
Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine
Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen)
auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen
nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu
nehmen. 4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das
normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere
Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern
an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern
außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten. 5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder
Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf
öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von
körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Verstöße gegen das geltende Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Jugendschutzgesetzt (JSchG), seitens des Teilnehmers, werden vom Veranstalter nicht geduldet.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. 6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner
Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 7. Teilnehmer, die gegen die
Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in
schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von
der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur
Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. § 4 – Haftung 1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben
oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der
Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. 2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den
Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. § 5 – Urheberrecht
an Aufzeichnungen 1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters
gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze
Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu
Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. 3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung,
sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und
Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an
den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung
verbleiben bei dem jeweiligen Spieler. 4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für
private Zwecke zulässig. 5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder
Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des
Veranstalters zulässig. § 6 – Rücktritt,
Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung 1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Teilnehmerplätze sind nach Absprache mit dem Veranstallter, übertragbar. 2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach
Vertragsschluss gem. § 1 – egal zu welchem Zeitpunkt – wird eine Stornogebühr
von 10 Euro fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer
stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach § 1 zustande, so
mindert sich die Stornogebühr auf 5 Euro. 3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den
Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der
Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet. 4. Ab der zweiten Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Rückerstattung nicht möglich. § 7 –
Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug 1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt
grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht
erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 10,– fällig. Unberührt davon
bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten
gegen Quittungsvorlage geltend zu machen. 2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller
Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur
Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist
den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8
Tage betragen. 3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des
Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder
im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die
anfallenden Bankgebühren zu tragen. 4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten
haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als
Gesamtschuldner. 5. Alle Preise sind der Hompage des Norddeutschen Larperring direkt zu entnehmen. Davon abweichende, im Umlauf befindliche Preise sind nicht bindend. § 8 – NSC-Klausel 1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung
gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. 2. NSC, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung
verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe
des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden. § 9 – Rabatte 1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung
bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so
gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten
Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter
ausdrücklich ausgenommen. 2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die
vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter
die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen. § 10 – Hinweis
nach Bundesdatenschutzgesetz 1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden,
dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten
Kundendatei geführt werden. 2. Die gespeicherten Daten zur Person des
Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email
sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit
gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen
Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc). 3. Freiwillig angegebene Daten zum
Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht
elektronisch gespeichert oder weitergegeben. § 11 – Sonstiges (salvatorische Klausel) 1. Die
Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der
Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unberührt. 2. Es gelten die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort ist Bremen.